Der Ablauf einer Klimaanlagen-Wartung
Der Wartungsvertrag dient der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit von Kälte-, Klima- Lüftungs-, RLT- und Wärmepumpenanlagen auf Grundlage der VDMA in ihrer jeweils aktuellsten Fassung, einschlägiger DIN und VDE-Normen sowie der folgenden gesetzlichen Vorschriften: EU-Verordnung 517/2014, EU-Verordnung 2037/2000, EU-Verordnung 1005/2009, ChemOzonSchichtV und Chemikalien-Klimaschutzverordnung § 3 Abs. 1 und 3.
Die Wartung eines Klimageräts umfasst in der Regel immer ähnliche Arbeitsschritte:
– Funktionsprüfung
– Dichtheitsprüfung
– Reinigung der Anlage.
Falls notwendig, werden zudem die Filter ausgetauscht. Ein Fachbetrieb wie Tratnjek Haustechnik aus Graz wartet das Klimagerät nach VDI 6022 und verbessert dadurch Lebensdauer und Leistungsfähigkeit der Anlage. Eine Klimaanlage, die gut gepflegt und regelmäßig gewartet wird, stößt immer frische, saubere Luft aus. Wird die Wartung allerdings vernachlässigt, kann es zu einer Verkeimung der Anlage kommen. Dann bilden sich Schadstoffe und Mikroorganismen, welche in die Atemluft gelangen und gesundheitliche Beschwerden hervorrufen können.